Zuchthoheit an unseren Verein
 

Die unserem Verein WSÖ vom ÖKV übertragene Zuchthoheit ist mit 01.01.2004 in Kraft getreten. Damit sind unsere Zuchtrichtlinien samt Wesenstandard für alle Züchter in Österreich, die eine FCI anerkannte Ahnentafel haben wollen, rechtsverbindlich.

Ab 01.01.2004 gilt für ÖKV geschützte Züchter folgendes:

- Der ÖKV stellt keine Ahnentafeln für WSS mehr aus. Diese werden ausschließlich von unserem Verein ausgestellt, auch für jene Züchter, die nicht Mitglied unseres Vereines sind. Nach Ausstellung durch uns werden die AT an den ÖKV zur Gegenzeichnung gesandt. AT sind nur gültig, wenn Sie die Unterschrift des ÖKV Zuchtreferenten und des WSÖ Zuchtreferenten tragen.
- Das Zuchtbuch für WSS in Österreich wird von unserem Verein geführt. Eintragungen erfolgen unter dem Kürzel "ÖHZB"
- Unsere Zuchtrichtlinien sind für alle Züchter verbindlich.
- Züchter dürfen in keinem Dissidenzverein für WSS Mitglied sein.
- Einzeleintragungen sind bei unserem Zuchtreferat zu beantragen. Für eine Einzeleintragung aus nicht FCI anerkannter Zucht ist eine phänotypische Begutachtung durch einen WSÖ/FCI Rassespezialrichter erforderlich. Solche Einzeleintragungen werden allerdigs nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen.
- Wesensprüfungen und Zuchttauglichkeitsbescheinigungen werden nur noch akzeptiert, wenn sie von unserem Verein ausgestellt werden.
- Für Nichtmitglieder gelten für alle WSÖ Dienstleistungen erhöhte Gebührensätze, im Regelfall das Dreifache des Normalsatzes.
- Züchter, die für Ihre Welpen FCI anerkannte Ahnentafeln haben wollen, sind zur Einhaltung unserer Zuchtrichtlinien verpflichtet.
- Unsere Zuchtrichtlinien sind jedem Züchter, der ÖKV Zwingerschutz genießt, eingeschrieben per Post zugegangen.


Für den WSÖ-Vorstand
Dieter Modl