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wir möchten Sie gerne über die Neuigkeiten der Öffnung der Hundeschulen, welche mit der neuen Novelle der Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung am Donnerstag, 25.03.2021 um 0:00 Uhr in Kraft tritt, informieren:


 

Wie vorige Woche schon angekündigt, habe ich einen Antrag zur Öffnung der Hundeschulen im Ausschuss des Parlaments eingebracht.

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen und der Minister hat zugesagt, diesen Antrag sofort in der nächsten Verordnung umzusetzen.

Die Verordnung wurde gerade beschlossen und beinhaltet folgenden Text:

das ist der Text zur Hundeausbildung in der 5. Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung:

7. In § 13 Abs. 3 Z 11 wird nach der Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 68/2017,“ die Wort- und Zeichenfolge „zur tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 56/2012 im Freien“ eingefügt.

In § 13 Abs 3 werden die Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot aufgezählt und da sind in Zukunft die Hundeausbildungen auch enthalten.

Die Verordnung tritt mit 25.03.2021 0:00 Uhr in Kraft.

Dies gelang nur, weil ich massivste Überzeugungsarbeit für die Hundeschulen im Parlament leistete und auch nach zweimaliger Ablehnung meines Antrages nicht aufgegeben habe, sondern das Ziel, die Öffnung der Hundeschulen zu erreichen, beharrlich fortgesetzt habe.

Meldungen die am 22. bzw. 23. März in Form von Aussendungen und Aussagen getätigt wurden, dass keinerlei Öffnungen der Hundeschulen beschlossen wurden bzw. beschlossen sind, sind als absolut unwahr zu bezeichnen und zeigen das es einigen nicht um das Wohl der Hunde bzw. der Hundeschulen geht, sondern nur andere Faktoren für diese Personen eine Rolle spielen.

Nichts desto trotz freut es mich das ich für euch und auch für alle Hunde diesen Erfolg erreichen konnte.

Sollten Fragen zu dieser Thematik auftauchen könnt ihr euch gerne an mich wenden.

Mit hundesportlichen Grüßen
Dietmar Keck
Abgeordneter zum Nationalrat und
Obmann des Österreichischen Hundesportverbandes

 

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